Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
B2B-Onlineshop der STUCK DEKOR Hardt GmbH & Co. KG
Am Räschen 1 · 98634 Wasungen (Thüringen)
Stand: 23. September 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der STUCK DEKOR Hardt GmbH & Co. KG
für Verträge mit Unternehmern über den B2B-Onlineshop sowie für sonstige Verträge, in die diese AGB wirksam einbezogen werden.
§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die über unseren Onlineshop oder unter ausdrücklicher Einbeziehung dieser AGB zwischen der STUCK DEKOR Hardt GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Besteller geschlossen werden.
2. Unser Onlineshop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können über den Onlineshop keine Verträge mit uns schließen.
3. Mit Abgabe seiner Bestellung bestätigt der Besteller, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abzuschließen. Wir sind berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen und Bestellungen abzulehnen oder nicht anzunehmen, wenn die Unternehmereigenschaft nicht ausreichend festgestellt werden kann.
4. Privatkunden können sich außerhalb des Onlineshops an uns wenden. Für Verträge mit Verbrauchern gelten diese B2B-AGB nicht. Verbraucher erhalten die für den jeweiligen Vertrag erforderlichen gesonderten Informationen.
5. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur Vertragsbestandteil, soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss und elektronische Bestellung
1. Die Darstellung von Waren im Onlineshop stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Besteller, ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben.
2. Der Besteller kann die für die Bestellung vorgesehenen Waren zunächst in den Warenkorb legen und seine Angaben vor Abgabe der Bestellung prüfen und berichtigen. Mit Betätigung des den Bestellvorgang abschließenden Buttons gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
3. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Zugang der Bestellung. Sie stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist.
4. Der Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform oder durch Versand bzw. Übergabe der bestellten Ware zustande. Nehmen wir die Bestellung nicht innerhalb von fünf Werktagen an, ist der Besteller an sein Angebot nicht mehr gebunden.
5. Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser AGB können bei Vertragsschluss abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden. Soweit ein Kundenkonto eingerichtet wurde, können Bestelldaten dort nach Maßgabe der technischen Verfügbarkeit eingesehen werden.
§ 3 Beschaffenheit, handwerkliche Fertigung und Toleranzen
1. Unsere Echtstuck-Elemente werden überwiegend in Handarbeit aus mineralischen Werkstoffen, insbesondere Gips bzw. Alabastermodellgips, hergestellt. Geringfügige, material- oder handwerksbedingte Abweichungen hinsichtlich Oberfläche, Struktur, Porenbild, Farbton oder Abmessungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie technisch unvermeidbar oder handwerkstypisch sind und die vereinbarte oder gewöhnliche Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.
2. Maße, Gewichte, Abbildungen und sonstige technische Angaben sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, branchen- und fertigungstypischen Toleranzen unterworfen. Ist für ein Projekt eine besondere Maßhaltigkeit, Oberflächenqualität oder sonstige besondere Beschaffenheit erforderlich, muss dies vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart und von uns bestätigt werden.
3. Die erforderliche Klebe-, Spachtel- oder Montagefuge ist bei Maß- und Einbauplanungen durch den Besteller zu berücksichtigen, soweit dies technisch erforderlich ist.
§ 4 Sonderanfertigungen und Kundenvorgaben
1. Wir fertigen auf Wunsch Sonderanfertigungen insbesondere nach Maßangaben, Zeichnungen, Bildern, Mustern oder sonstigen Kundenvorgaben.
2. Der Besteller ist dafür verantwortlich, uns die für die Herstellung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen. Werden Zeichnungen, Muster, Dateien oder sonstige Vorlagen vom Besteller gestellt, hat dieser sicherzustellen, dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
3. Nachträgliche Änderungen bereits bestätigter Sonderanfertigungen bedürfen unserer Zustimmung. Durch Änderungen verursachte Mehrkosten oder Lieferzeitverlängerungen werden dem Besteller vor Durchführung mitgeteilt.
4. Für mangelfreie Sonderanfertigungen besteht kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
5. Für Sonderanfertigungen hergestellte Schablonen, Formen, Modelle und sonstige Fertigungsmittel bleiben unser Eigentum, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Eine Nutzung für weitere Aufträge erfolgt nur, soweit dadurch keine Schutzrechte, Geschäftsgeheimnisse oder ausdrücklich vereinbarten Exklusivitätsrechte des ursprünglichen Bestellers verletzt werden.
§ 5 Schutzrechte, Unterlagen und Muster
1. An unseren Zeichnungen, Abbildungen, Fotografien, Katalogen, Produkttexten, Modellen, Schablonen und sonstigen Unterlagen verbleiben die uns zustehenden Urheber-, Design- und sonstigen Schutzrechte.
2. Soweit einzelne Produkte, Gestaltungen oder Unterlagen gesetzlich geschützt sind, dürfen sie ohne unsere Zustimmung nicht in einer Weise vervielfältigt, nachgebaut, veröffentlicht oder sonst genutzt werden, die unsere Schutzrechte verletzt.
3. Musterstücke dienen der Bemusterung und Beurteilung von Profil, Abmessung und Wirkung. Abweichungen zwischen Musterstück und späterer Lieferung, die sich aus handwerklicher Fertigung oder Materialeigenschaften ergeben und die vereinbarte Verwendung nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die im Onlineshop angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Auf Rechnungen gegenüber Unternehmern werden Nettobetrag und Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
2. Versand-, Verpackungs-, Fracht-, Zoll-, Versicherungs-, Montage- und sonstige Nebenkosten werden, soweit sie anfallen, gesondert ausgewiesen oder vor Vertragsschluss mitgeteilt.
3. Es gelten die im Bestellvorgang, in unserer Auftragsbestätigung oder in einem individuellen Angebot vereinbarten Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen.
4. Bei Neukunden sowie bei Sonderanfertigungen können wir eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung verlangen. Bei Bestandskunden können nach gesonderter Freigabe abweichende Zahlungsziele oder Teilzahlungen vereinbart werden.
5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen mit Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
6. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen oder gesetzlich zwingend bestehen.
§ 7 Lieferung, Lieferzeiten und Annahme
1. Lieferfristen und Liefertermine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Bestellvorgang oder unserer Auftragsbestätigung. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
2. Können wir eine vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten, informieren wir den Besteller unverzüglich und teilen nach Möglichkeit einen neuen Liefertermin mit.
3. Bei Ereignissen außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, nicht von uns verursachten Betriebsstörungen, Streiks, erheblichen Materialbeschaffungsproblemen oder erheblichen Störungen der Liefer- und Transportwege, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen. Gesetzliche Rechte des Bestellers bleiben unberührt.
4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab unserem Betrieb in Wasungen. Der Besteller hat sicherzustellen, dass der vereinbarte Lieferort mit dem für die Lieferung eingesetzten Fahrzeug sicher und zumutbar erreichbar ist. Der Fahrer kann eine Zufahrt ablehnen, wenn diese nach den konkreten Umständen nicht sicher befahrbar ist.
5. Vom Besteller verursachte zusätzliche Kosten, insbesondere durch Annahmeverzug, eine fehlgeschlagene Anlieferung oder erforderliche Zwischenlagerung, können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
§ 8 Abrufaufträge
1. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, hat der Besteller die Ware innerhalb der vereinbarten Abruffrist abzurufen.
2. Erfolgt der Abruf trotz angemessener Nachfrist nicht, sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder die aus dem Annahmeverzug resultierenden Rechte geltend zu machen.
§ 9 Gefahrübergang und Versand
1. Bei Abholung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware auf den Besteller über.
2. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen mit der Versendung beauftragten Unternehmer auf den Besteller über, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
3. Eine Transportversicherung wird nur abgeschlossen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
4. Soweit Mehrwegtransportgestelle, Collicos oder sonstige Leihverpackungen verwendet werden, bleiben diese unser Eigentum und sind nach der vereinbarten Verwendung vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
§ 10 Wareneingang, Prüfung und Transportschäden
1. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach der Anlieferung auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit der Bestellung und erkennbare Beschädigungen zu prüfen. Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.
2. Äußerlich erkennbare Transportschäden, insbesondere beschädigte, eingedrückte, eingerissene oder geöffnete Verpackungen, sind nach Möglichkeit bereits bei der Anlieferung gegenüber dem Fahrer bzw. Frachtführer anzuzeigen und auf dem Abliefer- oder Empfangsbeleg zu vermerken. Die Annahme kann unter Vorbehalt erfolgen.
3. Zur Sicherung möglicher Ansprüche gegenüber dem Frachtführer sind Transportschäden vollständig zu dokumentieren. Die Dokumentation soll insbesondere enthalten:
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aussagekräftige Fotos der Außenverpackung bzw. des Versandgebindes, möglichst von allen Seiten;
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Fotos der beschädigten Verpackungsbereiche;
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Fotos sämtlicher beschädigter Stuckelemente;
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Übersichtsaufnahmen, aus denen Verpackung, Lage der Ware und Art der Beschädigung erkennbar sind;
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eine kurze Beschreibung des festgestellten Schadens.
4. Verpackung und beschädigte Ware sind bis zur Klärung des Schadens aufzubewahren und dürfen nicht entsorgt werden, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.
5. Transportschäden sind uns unverzüglich nach Feststellung, möglichst noch am Tag der Anlieferung und für unsere praktische Schadensabwicklung gegenüber der Spedition möglichst innerhalb von drei Werktagen nach Ablieferung, unter Beifügung der vorgenannten Dokumentation in Textform mitzuteilen. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden bleiben die gesetzlichen Anzeigefristen gegenüber dem Frachtführer unberührt.
6. Die vorstehenden Anzeige- und Dokumentationspflichten stellen keine pauschale Ausschlussfrist für gesetzliche Mängelrechte dar. Soweit der Besteller jedoch schuldhaft gegen Mitwirkungspflichten verstößt und dadurch die Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegenüber dem Frachtführer erschwert oder vereitelt wird, können die daraus entstehenden Nachteile nach den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen sein.
§ 11 Transportbedingte Rissbildungen bei Stuckelementen
1. Aufgrund der Materialeigenschaften von Gips und der Länge bzw. Form einzelner Stuckelemente können während des Transports feine Rissbildungen oder Haarrisse auftreten.
2. Soweit die vorhandene Armierung des Stuckelements intakt ist, das Element formstabil bleibt und ohne Beeinträchtigung seiner bestimmungsgemäßen Verwendung fachgerecht montiert und verarbeitet werden kann, stellen solche transportbedingten Rissbildungen keinen Sachmangel dar.
3. Solche Rissstellen können im Rahmen der üblichen Montage- und Verspachtelarbeiten mit geeignetem Klebe- bzw. Spachtelgips beigearbeitet werden.
4. Von dieser Regelung nicht erfasst sind insbesondere Absplitterungen, größere Ausbrüche, vollständige Brüche, fehlende Teile, erhebliche Verformungen, eine beschädigte oder durchtrennte Armierung sowie sonstige Beschädigungen, durch die eine fachgerechte Verarbeitung oder bestimmungsgemäße Verwendung beeinträchtigt wird. Ebenso bleiben sonstige Sachmängel unberührt.
5. Solche Beschädigungen sind entsprechend § 10 dieser AGB unverzüglich zu dokumentieren und uns unter Beifügung von Fotos der Außenverpackung sowie aller betroffenen Stuckelemente mitzuteilen.
§ 12 Mängelrechte und Nacherfüllung
1. Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts wirksam Abweichendes bestimmt ist.
2. Die vereinbarte Beschaffenheit der Ware ergibt sich insbesondere aus der jeweiligen Produktbeschreibung, unserer Auftragsbestätigung und ausdrücklich vereinbarten technischen Merkmalen. Die Regelungen der §§ 3 und 11 dieser AGB sind Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit und Verwendung, soweit sie auf die jeweilige Ware anwendbar sind.
3. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Besteller Nacherfüllung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen. Wir können eine gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei unverhältnismäßigen Kosten, verweigern.
4. Der Besteller hat uns angemessene Gelegenheit zur Prüfung des gerügten Mangels und zur Nacherfüllung zu geben und die betroffene Ware zu diesem Zweck auf Verlangen zur Verfügung zu stellen, soweit dies zumutbar ist.
5. Mängelrechte bestehen nicht, soweit der beanstandete Zustand nach Gefahrübergang insbesondere durch unsachgemäße Lagerung, Verarbeitung oder Montage, ungeeignete Untergründe, nicht bestimmungsgemäße Verwendung, ungeeignete Materialien oder sonstige vom Besteller zu vertretende Umstände verursacht wurde.
6. Eine Garantie wird nur übernommen, wenn eine Erklärung ausdrücklich als Garantie bezeichnet ist und deren Inhalt, Dauer und Voraussetzungen festgelegt sind. Gesetzliche Mängelrechte bleiben von einer Garantie unberührt.
7. Ein Ausschluss oder eine Beschränkung von Mängelrechten gilt nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechende Garantie übernommen haben.
§ 13 Haftung
1. Wir haften bei Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Auf Schadensersatz haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, soweit eine Garantie übernommen wurde, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstige zwingende gesetzliche Haftung.
5. Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und, bei laufender Geschäftsbeziehung, künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
2. Vor vollständiger Bezahlung dürfen Vorbehaltswaren nicht an Dritte verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich mitzuteilen.
3. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern oder verarbeiten, sofern er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe unserer offenen Forderungen sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller bleibt bis auf Widerruf zum Einzug dieser Forderungen berechtigt.
4. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit wir Miteigentum erwerben, setzt sich der Eigentumsvorbehalt an dem entstehenden Erzeugnis fort.
5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere gesicherten Forderungen dauerhaft um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Forderung, können wir nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten und anschließend die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen.
§ 15 Gefährdung des Zahlungsanspruchs
1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder ausreichende Sicherheit geleistet wird.
2. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Bewirkung der Gegenleistung oder Sicherheitsleistung können wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.
§ 16 Freiwillige Rücknahmen
1. Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.
2. Eine freiwillige Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit uns.
3. Sonderanfertigungen, kundenspezifisch hergestellte Produkte sowie bereits verarbeitete, montierte oder beschädigte mangelfreie Waren sind von einer freiwilligen Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 17 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, unser Geschäftssitz in Wasungen.
3. Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Wir bleiben berechtigt, den Besteller auch an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 18 Datenschutz und Schlussbestimmungen
1. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
3. Änderungen der Geschäftsanschrift, Rechnungsanschrift oder sonstiger für die Vertragsabwicklung wesentlicher Kontaktdaten sind uns unverzüglich mitzuteilen, solange noch gegenseitige Pflichten aus der Geschäftsbeziehung bestehen.
Stand: 23. September 2026